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LGS – wir können sie uns nicht mehr leisten!

Hier mein Antrag zur Landesgartenschau angesichts der düsteren aktuellen Haushaltssituation in Folge der Corona-Pandemie in Schweifurt:

Schluss mit Jammern, Ärmel hochkrempeln und die Zukunft der Stadt sichern und deswegen auf Landesgartenschau verzichten!

In den letzten Tagen und Wochen wurde deutlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auch in der Stadt Schweinfurt zu schweren Verwerfungen bezüglich der Finanzplanung führen. Nach Schätzungen der Finanzreferentin wird sich die Rücklage der Stadt innerhalb eines Jahres halbieren. So tragisch das ist, sollten wir jedoch nicht außer Acht lassen, dass 9 von 10 Städten überhaupt nicht wissen, was eine Rücklage ist. Sie schoben schon der der Pandemie Berg von Schulden vor sich her und hoffen nun darauf, dass Bund und Länder, die offensichtlich gerade dabei sind, Geldvermehrungs-Maschinen zu erfinden, ihnen diese Schulden abnehmen und sie mit weiteren Milliarden-Geschenken überhäufen.

Nach meiner Auffassung geht so verantwortungsvolle Politik nicht!

Wir müssen jetzt auf unsere eigenen Kräfte besinnen und nun für unsere Stadt systematisch die anstehenden Projekte auf den Prüfstand stellen und dabei als oberstes Bewertungskriterium die Frage nach der Zukunftsbedeutung des Projektes erheben. Wenn wir den nächsten Generationen schon die Aufgabe aufbuckeln unseren Corona-Schulden zurück zu zahlen, dann müssen sie durch unsere gezielten Investitionen auch dazu in die Lage versetzt werden. Also alles was mit Bildung, Arbeitsplätzen, Digitalisierung und Wirtschaftlichkeit zu tun hat, muss absoluten Vorrang haben.

Die Durchführung einer Landesgartenschau, die für einige Monate einige Leute in die Stadt lockt, ist mit Sicherheit kein Zukunftsprojekt, auch wenn danach einige Bäumchen stehen bleiben. Die zur Deckung des Defizits erforderlichen Millionen müssen  – auch in Ökologie – nachhaltiger eingesetzt werden.

Ich stelle daher folgenden Anträge:

  1. Der Stadtrat beschließt unverzüglich den Ausstieg aus der weiteren Planung der Landesgartenschau 2026.
  1. Das Finanzreferat legt nach der Sommerpause eine systematische Bewertungsübersicht der anstehenden Investitionsmaßnahmen (inkl. Investitionsvolumen einschl. evtl. Zuschüsse sowie die Folgekosten der Projekte) für den Zeitraum bis 2030 vor. 

Darin enthalten sind Bewertungskriterien wie Zukunftsfähigkeit und -bedeutung, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ggf. technische oder rechtliche Zwangsverpflichtungen der Stadt zur Durchführung der Projekte.

  1. Auf dieser Grundlage stellt der Stadtrat durch Beschluss eine verbindliche Festlegung zur Durchführung oder Streichung der Projekte her, die dann in die Finanzplanung einfließt.

28. Juni 2020

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